Für Sie in Wien - NÖ - Burgenland

Landesförderungen


Das Land Burgenland und Niederösterreich fördern die Sicherheit Ihres Zuhauses beim Einbau von mechanischen und elektronischen Sicherungsmaßnahmen.

Zusätzlich gewährt die Gemeinde Parndorf einen weiteren Förderungszuschuss!

Nutzen Sie diese Förderung, wenn Sie eine Alarmanlage oder eine Videoüberwachungsanlage einbauen wollen.


DIE FÖRDERUNGEN IM ÜBERBLICK:


  • Wie wird gefördert?
    Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt.

  • Was wird gefördert und in welcher Höhe?
    Die Höhe des Zuschusse beträgt 30% der anerkannten Investitionskosten,
    Alarmanlagen nach der ÖVE/ÖNORM EN 50131-1 bis zu € 1.000,-
    Alarmanlagen mit Videoüberwachungsanlage bis zu € 1.500,-
    Aufrüstung von bereits bestehenden Alarmanlagen mit einer Videoüberwachungsanlage € 500,-

  • Wann kann angesucht werden?
    Das Ansuchen kann innerhalb von 6 Monaten nach Einbau der Sicherungsmaßnahme eingebracht werden.

  • Wer kann um die Förderung ansuchen?
    Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt - wie Eigentümer-Innen, Miteigentümer-Innen, 
    Wohnungseigentümer-Innen, Bauberechtigte, Mieter-Innen sowie Pächter-Innen.
    Österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger).


Die Förderung „Sicheres Wohnen“ ist mit 31. Dezember 2023 befristet.

  • Wie wird gefördert?
    Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Einbau einer Alarmanlagen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zuerkannt. 

  • In welcher Höhe wird gefördert?
    Die Höhe des Zuschusse beträgt 30% der anerkannten Investitionskosten, maximal bis zu € 1.000,-

  • Wann kann angesucht werden?
    Die Förderung „Sicheres Wohnen“ kann ab 1. Dezember 2022 beantragt werden und ist mit 31. Dezember 2023 befristet.
    Der Antrag kann ausschließlich online und von einer natürlichen Person eingereicht werden. 

  • Wer kann um die Förderung ansuchen?
    Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt - EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen – stellen.


Ausführliche Informationen, mehr zu den Voraussetzungen und Details finden Sie in der Förderungsbroschüre sowie auf der Homepage des Landes Burgenland und Land Niederösterreich.